Die HR-Ecke
Ihr HR-Infopoint in der Schweiz
Nutzen Sie unzählige spezialisierte Ressourcen zu wichtigen HR-Themen für Unternehmer, Personalverantwortliche und Führungskräfte. Entdecken Sie praktische Tipps zu Themen, die Sie interessieren – in Ihrem Lieblingsformat.
Artikel aus der HR-Welt
Ihr HR-Infopoint in der Schweiz

Nachhaltigkeit im Unternehmen in der Schweiz: ein Schlüsselfaktor für Leistung und Engagement
Artikel lesen »Leitfäden und Whitepaper
Optimieren Sie Ihre HR-Prozesse mit unseren detaillierten Ressourcen
HR-Webinare
Zum An- und Wiederschauen!
Anzeige der Salden, Ausgabenarten und Pikettdienste
Validierung von Arbeitsstunden
Abwesenheitsmanagement
Lernen Sie unsere HR-Experten kennen
Profile und Expertisen zu Ihrer Unterstützung

Muriel Batista
Spezialistin tipee
Mit mehr als sechs Jahren Erfahrung bei tipee ist Muriel mit den HR-Problemen von Schweizer Unternehmen bestens vertraut. Sie verfügt über einen Master-Abschluss in Management und nutzt ihr strategisches Fachwissen und ihre praktischen Kenntnisse, um spezifische Fragen der Unternehmen im Bereich des Personalmanagements zu beantworten.

Pierre Matile
Rechtsanwalt und Gründer der CJE Sàrl
Rechtsanwalt Matile ist Arbeitsrechtsexperte und berät Schweizer Unternehmen seit über 25 Jahren bei der Prävention und dem Management von Rechtsrisiken. Dabei verbindet er Sorgfalt und Pragmatismus, um Arbeitgeber bei der Optimierung ihrer HR-Praktiken zu unterstützen.

Werden Sie Autor/-in
… und werden Sie unsere nächste Expertin oder unser nächster Experte!
Gewisse HR-Themen bergen für Sie keine Geheimnisse mehr, und Schreiben geht Ihnen leicht von der Hand? Werden Sie Teil unseres Autorinnen- und Autoren-Teams, um sichtbarer zu werden und Ihr Fachwissen mit unserer Community zu teilen.
Häufig gestellte Fragen
1. Ist die Arbeitszeiterfassung in der Schweiz obligatorisch?
Ja, in der Schweiz ist die Arbeitszeiterfassung für die meisten Mitarbeitenden gemäss Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) und Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) obligatorisch. Dazu gehört die Dokumentation der geleisteten Stunden sowie der Pausen und Ruhetage.
2. Welche Arten der Arbeitszeiterfassung sind gesetzlich vorgesehen?
Es sind drei Systeme vorgesehen:
- Systematisch: detaillierte Zeiterfassung.
- Vereinfacht: Erfassung der Gesamtstunden pro Tag.
- Verzicht: unter strengen Bedingungen anwendbar, zum Beispiel für Mitarbeitende mit einem Bruttojahreslohn von mehr als CHF 120 000.
3. Darf ein Arbeitgeber die Mitarbeitenden im Homeoffice überwachen?
Nein, gemäss Artikel 26 der Verordnung 3 des ArG ist es dem Arbeitgeber untersagt, das Verhalten der Mitarbeitenden im Homeoffice mit technischen Mitteln zu überwachen. Der Arbeitgeber kann jedoch die Arbeitszeiten über Zeiterfassungstools verfolgen, sofern die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
4. Welche Rechte haben Mitarbeitende in Bezug auf Pausen und Ruhezeiten?
Das Gesetz besagt:
- Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden betragen.
- Nach 5,5 Stunden Arbeitszeit ist eine Mindestpause von 30 Minuten obligatorisch.
- Nachtarbeit (23 Uhr bis 6 Uhr) oder Sonntagsarbeit ist bewilligungspflichtig.
5. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in Bezug auf den Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden, die im Homeoffice arbeiten?
Der Arbeitgeber muss für eine ergonomische Arbeitsumgebung sorgen, auch zu Hause. Dazu gehören ein passender Tisch, ein verstellbarer Stuhl und eine gute Beleuchtung. Darüber hinaus muss er den Gefahren der sozialen Isolation vorbeugen, indem er den regelmässigen Austausch fördert.
6. Welche steuerlichen Auswirkungen hat Homeoffice für Grenzgänger?
Dank dem Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich können Grenzgänger bis zu 40 Prozent ihrer Jahresarbeitszeit steuerneutral in der Schweiz im Homeoffice arbeiten. Wird dieser Schwellenwert überschritten, wird die Besteuerung der im Homeoffice geleisteten Tage auf das Wohnsitzland des Mitarbeiters übertragen.
7. Welche HR-Unterlagen müssen vom Arbeitgeber laut Gesetz herausgegeben oder aufbewahrt werden?
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeitabrechnungen während mindestens 5 Jahren aufbewahren. Er muss zudem einen Lohnausweis vorlegen, aus dem insbesondere die Homeoffice-Tage – falls zutreffend – ersichtlich sind.
8. Welche Kosten sind bei Homeoffice erstattungsfähig?
Gemäss Artikel 327a des Obligationenrechts (OR) gehen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung (z. B. Telefon, Hardware) zu Lasten des Arbeitgebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Ist es möglich, in der Schweiz Teilzeit zu arbeiten und dabei die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten?
Ja, das Schweizer Gesetz erlaubt Teilzeitarbeit, sofern die Ruhezeiten und die wöchentlichen Höchststunden (45 Stunden für Verwaltungsangestellte) eingehalten werden.
10. Welche Risiken bestehen für einen Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten in Bezug auf das Zeiterfassungssystem?
Im Falle einer Kontrolle können die Sanktionen von einer Verwarnung bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung reichen. Im Falle eines Konflikts mit einem Mitarbeiter können sich Arbeitskräfte auf alternative Beweismittel wie Parktickets oder E-Mails stützen, wenn die gesetzlichen Aufzeichnungen fehlen.
Optimieren Sie Ihr HR-Management mit tipee. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Demo!
Sprechen Sie die Themen in unserem Blog an? Erfahren Sie, wie tipee Ihr Zeiterfassungssystem vereinfachen und Ihr HR-Portal optimieren kann.
Ihre Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergeleitet.